Die Aberfield GmbH ist eine Zertifizierungs- und Auditierungsstelle für Management-Systeme und Personen. Wir zertifizieren nach den international anerkannten Normen ISO/IEC 20000, ISO 9001 und ISO/IEC 27001.
Unser erfahrenes, dynamisches und stetig wachsendes Team betreut von unserem Hauptsitz in Essen aus flächendeckend ganz Deutschland.
Kompetent
Unparteilich
Vertraulich
Unser kompetentes Personal verfügt über große Fachkenntnis. Wir gewährleisten dies durch ständige Optimierung und Weiterbildung unseres Fachwissens und können so unseren Kunden stets kompetentes Handeln garantieren.
Unsere Experten handeln gemäß der vorgeschriebenen Normen und richten sich nach den Anforderungen und Erwartungen der Akkreditierungsstellen.
Unabhängig und Neutral.
Vertrauliche Informationen werden mit dem höchsten Respekt behandelt und nicht offen gelegt. Wir verfügen über Prozesse, sowie Einrichtungen und Ausrüstungen zum sicheren Umgang mit vertraulichen Informationen.
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DIN EN ISO 9001
Die international anerkannte Norm ISO 9001 ist prinzipiell für Unternehmen aus jeder Branche hervorragend geeignet.
Essentiell ist die Norm für Firmen, deren Kunden jetzt ein Qualitätsmanagementsystem oder eine ISO 9001 Zertifizierung fordern oder es in naher Zukunft fordern werden. Auch Unternehmen, die ihre Prozesse effizienter und transparenter gestalten müssen, profitieren von der ISO 9001 Norm ebenso wie Hersteller von Produkten, bei denen Qualitätsmängel zu Haftungsrisiken führen können. Sämtliche Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb ihre Leistung, Produktivität und Innovation langfristig erhalten und steigern müssen, erreichen dies einfacher und transparenter mit einer ISO DIN EN 9001 Zertifizierung.
Mehr zur ISO DIN EN 9001
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ISO/IEC 27001
Die international anerkannte ISO/IEC 27001 Norm eignet sich besonders für Unternehmen, in denen sensible Daten und Informationen von Personen oder Unternehmen verarbeitet werden. Ein Informationssicherheits-Managementsystems kann jedoch strategisch in allen Unternehmen eingesetzt werden, die IT-Technologie zur Verarbeitung von Daten nutzen.
Bei kritischen Infrastrukturen (KRITIS), die eine funktionierende IT angewiesen sind, wurde zum Schutz von staatlicher Seite das IT-Sicherheitsgesetz „zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-SiG) in Kraft gesetzt. Das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) verpflichtet Betreiber Kritischer Infrastrukturen, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen […] zu treffen“ (§ 8a Abs. BSIG) und diese „mindestens alle zwei Jahre […] nachzuweisen“ (§ 8a Abs. 3 BSIG). Konkrete Sicherheitsstandards sind mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abzustimmen.
Auch wenn im IT-Sicherheitsgesetz ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nicht explizit genannt ist, ist doch dieser Ansatz eines Managementsystems zur Aufrechterhaltung von Informationssicherheit aktuell der Stand der Technik. Deshalb ist eine Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) und die unabhängige Überprüfung aus der Sicht der Aberfield unumgänglich. KRITIS-Unternehmen sichern sich mit einer ISO 27001 Zertifizierung unbestreitbar ab.
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