Leitsätze der Aberfield GmbH

Unparteilichkeit

Die Aberfield erpflichtet sich, unabhängig im Sinne der Normen DIN EN ISO/IEC 17021 und DIN EN ISO/IEC 17024 sowie nach den Anforderungen der Akkreditierungsstellen zu handeln. Aberfield ist nicht von Dritten abhängig. Alle genannten Personen sind unabhängig. Hauptinteressenskonflikte wurden identifiziert und bewertet. Eine Zertifizierungsentscheidung erfolgt unabhängig von äußeren Einflüssen durch die Prozesse und das Personal der PÜG. Zur Wahrung und Sicherung der Unabhängigkeit hat die PÜG einen Lenkungsausschuss eingesetzt, der die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle unabhängig überprüft.

Kompetenz

Die PÜG verfügt über kompetentes Personal in allen Funktionen, die an den Zertifizierungstätigkeiten beteiligt sind, das Vertrauen in die Zertifizierungen schafft, unterstützt durch das Managementsystem der PÜG. Die PÜG hat einen eingeführten Prozess für die Festlegung von Kompetenzkriterien für das Personal das am Audit und an anderen Zertifizierungstätigkeiten beteiligt ist und führt eine Beurteilung gegen diese Kriterien durch.

Verantwortung

Die Verantwortlichkeit für die konsequente Erfüllung der mit Einführung der Managementsystemnorm beabsichtigten Ergebnisse und die Konformität mit den Anforderungen für die Zertifizierung liegt bei der antragstellenden Organisation. Die PÜG trägt die Verantwortung, ausreichend objektive Nachweise zu begutachten, auf deren Grundlage sie ihre Zertifizierungsentscheidung trifft.

Offenheit

Die PÜG sorgt für den öffentlichen Zugang bzw. Offenlegung der sachgemäßen und rechtzeitigen Informationen über ihren Audit- und Zertifizierungsprozess sowie über den Zertifizierungsstatus einer Organisation (Erteilung, Aufrechterhaltung der Zertifizierung, Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, Erneuerung, Aussetzung oder Wiederherstellung oder Zurückziehung der Zertifizierung), um Vertrauen in die Integrität und Glaubwürdigkeit von Zertifizierung zu erzeugen.

Vertraulichkeit

Die PÜG legt keine vertraulichen Informationen offen. Die Kunden können der PÜG bevorrechtigten Zugang zu Informationen geben, damit die Konformität gemäß den Anforderungen an die Zertifizierung angemessen bewertet werden kann.

Offenheit für Beschwerden

Die PÜG untersucht mitgeteilte Beschwerden. Wenn diese für begründet befunden werden, kann die Beschwerdeseite darauf vertrauen, dass die Beschwerden zweckmäßig behandelt werden und dass angemessene Anstrengungen zu ihrer Klärung unternommen werden.

Der risikobasierte Ansatz der Aberfield

Die PÜG berücksichtigt die Risiken in Bezug auf die Bereitstellung von kompetenter, folgerichtiger und unparteilicher Zertifizierung. Zu den Risiken zählen u.a. solche im Zusammenhang mit:

  • den Auditzielen
  • den Stichprobenprüfung, die im Auditprozess angewendet wird
  • der tatsächlichen und der empfundenen Unparteilichkeit
  • den gesetzlichen, regulatorischen und Haftungsangelegenheiten
  • dem zu auditierenden Kunden und dessen Arbeitsumfeld
  • dem Einfluss des Audits auf den Kunden und seine Tätigkeiten
  • der Gesundheit und Sicherheit des Auditteams
  • der Wahrnehmung durch die interessierten Parteien
  • irreführende Aussagen vom zertifizierten Kunden
  • der Zeichennutzung

Die PÜG verpflichtet sich die Zertifizierungstätigkeiten nicht zusammen mit den Tätigkeiten einer Organisation, die Beratung zu Managementsystemen bereitstellt, zu vertreiben oder anzubieten. Auch hat die PÜG Maßnahmen ergriffen, um unangebrachte Verbindungen oder Aussagen korrigieren zu können, die aussagen oder stillschweigend andeuten, dass eine Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn die PÜG zum Einsatz käme. Ebenso gibt die PÜG nicht an oder deutet stillschweigend an, dass eine Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn eine bestimmte Beratungsorganisation zum Einsatz käme.

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